Zwei Medusenhäupter und ein allsehendes Auge, Blatt einer Folge von Darstellungen des skulpturalen Schmucks am Rathaus zu Amsterdam (1. Teil); Kupferstiche von Hubertus Quellinus, 1655. Bezeichnet am unteren Plattenrand mit „A. Q. INV. / E / H Q. Sch.“
Reliefdarstellung von zwei Häuptern der Gorgone Medusa, zwischen denen sich ein allsehendes Auge mit einem Palmenzweig und einem Schwert befindet.
Das Ornament findet sich oberhalb des von den Karyatiden (siehe hier V05818Kb, V05819Kb) flankierten Reliefs mit dem Salomonischen Urteil in dem „Vierschaar“ genannten Gerichtssaal des Paleis op de Dam in Amsterdam.