"Im Umweltrecht ist der Begriff der Anlage abhängig vom konkreten Gesetz und wird dort definiert. Darin heißt es unter anderem: Anlagen sind selbstständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbstständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage. Diese Charakterisierung ist sehr allgemein und kann daher in beinahe sämtlichen Bereichen der Technik ebenso verwendet werden." - (de.wikipedia.org 13.10.2019)
de