"Im Umweltrecht ist der Begriff der Anlage abhängig vom konkreten Gesetz und wird dort definiert. Darin heißt es unter anderem: Anlagen sind selbstständige und ortsfeste oder ...
[Mehr lesen]
ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbstständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage. Diese Charakterisierung ist sehr allgemein und kann daher in beinahe sämtlichen Bereichen der Technik ebenso verwendet werden." - (de.wikipedia.org 13.10.2019)