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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe. Grundsätzlich und semantisch wird jede Ehe einmal geschieden, spätestens (und idealerweise) mit dem Tod eines der Ehegatten; dieser Sachverhalt kommt z. B. in der historisch gewachsenen Eheschließungsformel zum Ausdruck („... bis dass der Tod euch scheidet“). Allerdings wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch – und insbesondere in juristischer Hinsicht – verengt auf die Auflösung einer Ehe zu Lebzeiten beider Partner verstanden.

Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit anerkannten Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer den Philippinen und Vatikanstadt möglich, Verfahren und Bedeutung können jedoch sehr unterschiedlich sein.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Heiratsurkunde 1920 Kurt Tucholsky und Else Weil, 3. Mai 1920Anwaltsschreiben Namensänderung Else Weil 1933Scheidungsunterlagen von Else Weil 1923/24
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