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Denkmalpflege

"Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Bewahrung und Unterhaltung von Kulturdenkmalen erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen umfasst die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen oder Untersagungen, die Denkmalpflege sicherstellen." - (de.wikipedia.org 24.12.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kartierungsplan der Potsdamer Innenstadt mit Vorschlägen zur künftigen Denkmal- und StadtbildpflegeMöglichkeiten und Grenzen denkmalpflegerischer Nutzung von Mühlen50/50 - KonzeptionProtokoll AG Technische Denkmale - Tagung Bernburg 1982Protokoll AG Technische Denkmale - Beratung Köpenick 1983Empfehlung für die Bewahrung, Erschließung und Nutzung von Sachzeugen der Produktionsgeschichte und technischen Denkmalen
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