"Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Bewahrung und Unterhaltung von Kulturdenkmalen erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen umfasst die rechtlichen Anordnungen, ...
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Verfügungen, Genehmigungen, Auflagen oder Untersagungen, die Denkmalpflege sicherstellen." - (de.wikipedia.org 24.12.2021)