Volkseigener Betrieb (offizielle Abkürzung: VEB) war eine bis 30. Juni 1990 bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR
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Volkseigener Betrieb (offizielle Abkürzung: VEB) war eine bis 30. Juni 1990 bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR
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