Volkseigener Betrieb (offizielle Abkürzung: VEB) war eine bis 30. Juni 1990 bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR
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Volkseigener Betrieb (offizielle Abkürzung: VEB) war eine bis 30. Juni 1990 bestehende Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR
(Die linke Spalte beschreibt die Beziehungen des aufgerufenen Akteurs zu Objekten der rechten Spalte. In der mittleren Spalte finden Sie andere Akteure in Beziehung zu diesen Objekten.)