Urkunde vom Kaiserlichen Patentamt für eine Kolbenquecksilberluftpumpe mit Vorpumpe, Patentnummer 157437 vom 9. Februar 1902. Der Patentanspruch besteht in der selbsttätigen Steuerung des zur Vorpumpe und zur Atmosphäre führenden Hahn durch ein bewegliches Gefäß, das abwechselnd mit Quecksilber gefüllt und geleert wird. Burger nutzte diese Luftpumpen für die Evakuierung von doppelwandigen Gefäßen (Thermosflaschen, Röntgenröhren usw.).
Patentinhaber Reinhold Burger