Diese Objektgruppe umfasst Urkunden und Objekte, die sich auf Patentanmeldungen von Reinhold Burger beziehen (Pumpen, Röntgenröhren).
Davon ausgenommen sind die Patente auf die Thermosflasche bzw. Isoliergefäße.
Burger Patente (außer Thermos)
Urkunde vom Kaiserlichen Patentamt für eine Kolbenquecksilberluftpumpe mit Vorpumpe, Patentnummer 157437 vom 9. Februar 1902. Der Patentanspruch besteht in der selbsttätigen Steuerung des zur Vorpumpe und zur Atmosphäre führenden Hahn durch ein bewegliches Gefäß, das abwechselnd mit Quecksilber gefüllt und geleert wird. Burger nutzte diese Luftpumpen für die Evakuierung von doppelwandigen Gefäßen (Thermosflaschen, Röntgenröhren usw.). Patentinhaber Reinhold Burger
Das Patent beinhaltet ein Verfahren zur Herstellung eine metallischen Wärmeleiters für die Antikathode von Röntgenröhren. Um das Problem der Hohlraumbildung zwischen dem Glaskolben und dem metallischen Wärmeleiter zu verhindern, wird mittels Elektrolyse ein Metall niedergeschlagen, damit eine feste Verbindung zwischen der Glasoberfläche und dem metallischen Wärmeleiter entsteht.
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