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Anerkennung

Anerkennung ist in mehreren Fachgebieten die Erklärung eines Rechtssubjekts gegenüber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenüber Dritten, einen bestimmten Anspruch, Sachverhalt oder Status quo gutzuheißen.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Schmuckteller "IFA - Langjährige Betriebstreue"Schild vom Gebäude des Landambulatoriums Lieberose
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