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Erstgeburt

Als Erstgeburt wurde historisch dasjenige männliche Kind (Sohn) einer Familie bzw. konkreter: deren männlichen Oberhaupts (→ Patrilinearität) bezeichnet, das dieser bzw. diesem als Erstes ehelich („legitim“) geboren wurde. Im Einzelfall konnte es rechtliche Möglichkeiten geben, auch uneheliche („illegitime“) zuerst geborene Söhne legitimieren zu lassen (z. B. per päpstlichem Dekret), wovon insbesondere in (Hoch-)Adelskreisen Gebrauch gemacht wurde, wenn innerhalb einer Ehe kein Nachkomme und Erbe gezeugt werden konnte. Die Ordnung der Erstgeburtserbfolge nennt sich fachsprachlich Primogenitur. Noch heute ist es gebräuchlich, den als Erstes geborenen Sohn einer Person als deren Erstgeborenen zu bezeichnen.

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Foto Charlotte und Alexander Burger
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