Die Fach- bzw. Sachkunde umfasst:
das Fachwissen im eigentlichen Sinne
Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini (Fachsprache)
Kenntnis der fachspezifischen Methoden und Verfahren, Arbeitsmittel und Materialien und deren sachgemäße Verwendung.
Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachverhalte (Sachkunde, Überblick über das ganze Fachgebiet)
Kenntnis der das Sachgebiet betreffenden Standards und des Rechtsrahmens
Kenntnis der vom Umgang mit der Sache ausgehenden Gefahren und Risiken sowie der daraus resultierenden Vorsichts-, Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen und das Bewusstsein der Verantwortung und Haftung
Fachkompetenz heißt, in der Lage zu sein, die einschlägigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten in sachbezogenen Fällen anzuwenden.
Im deutschen Recht wird unter Sachkunde der durch eine Kenntnisprüfung erbrachte Nachweis zu einem bestimmten Fachgebiet verstanden. Im Gegensatz dazu steht die Fachkunde, bei welcher nur das Wissen vorhanden sein muss.
(wikipedia 26.03.2018: https://de.wikipedia.org/wiki/Fachkunde)
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