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Fischereirecht

Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Daneben versteht man darunter auch das konkrete subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen (auch: Fischrecht).

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FischeputzenAkte II 28
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