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Flurstück

Ein Flurstück (Deutschland) oder ein Grundstück bzw. Parzelle (Österreich, Schweiz) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich abgemarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flur- oder Liegenschaftskarten sowie in Katasterbüchern und ‑plänen nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer (in Österreich Grundstücksnummer) aus. Im Burgenland werden solche Flächen auch als Hotter bezeichnet.

Ursprünglich bedeutete Flurstück nur das „mit einem Flurnamen benannte Stück Land“. Heute ist es der in Deutschland gebräuchliche Ausdruck für jedes vermessene geometrische Stück Land, dem als sachenrechtliches Objekt in der Regel ein Grundstück entspricht (es können aber auch mehrere Flurstücke zu einem Grundstück gehören).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Lageplan über eine Wiesenparzelle in der Flur zu Dippoldiswalde; Längenprofil über eine WasserleitungTeltow, Siedlung Gartenstadt Seehof, 1935, Luftbild (s/w)"Am Schrebergarten"
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