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Verfassung (Recht)

Als Verfassung wird das zentrale Rechts­dokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Grundrechte und Pflichten. Die auf diese Weise konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Norm begrenzt. Zusätzlich enthalten Verfassungen meist auch Staatsaufgaben- und Staatsziel­bestimmungen. Diese sind häufig in einer Präambel abgefasst.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

"Die Verfassung des Deutschen Reichs", 1919Dein Ja der Verfassung (1968)
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