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Domkapitel

Das Domkapitel von mittelhochdeutsch kapitel (Zusammenkunft, feierliche Versammlung), auch als Kathedralkapitel oder Domstift bezeichnet, ist die Leitungskörperschaft einer Bischofskirche in administrativen und liturgischen Fragen. Im modernen kanonischen Recht sind es die Geistlichen, zu deren Aufgaben die administrative und liturgische Leitung der Kathedralkirche gehören. Die in ein Kapitel gewählten Geistlichen heißen Kapitulare oder Domherren. Wenn die Bischofskirche zugleich Metropolitansitz ist, lautet die Bezeichnung Metropolitankapitel – an einer Stiftskirche (Kollegiatkirche) ist die entsprechende Bezeichnung Stiftskapitel (Kollegiatkapitel). Als Domkapitel wird auch das Mensalgut (die Pfründe) der Domkapitulare als Körperschaft öffentlichen Rechts bezeichnet.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Körner, Gertrud: Domlinden 25 von der Gartenseite, vor 1900
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