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Vater

"Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen:

der biologische Vater war der Erzeuger der männlichen Keimzelle (Sperma) für die Zeugung des Menschen, er ist mit ihm blutsverwandtder rechtliche Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für den Menschen, auch im Falle seiner Adoption durch ihnder soziale Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt den Menschen.Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In modernen Kleinfamilien werden alle drei Bereiche der Vaterschaft in der Regel vom (Ehe-)Partner der Mutter wahrgenommen, aber es gibt auch andere Formen der Elternschaft, beispielsweise alleinerziehender Vater, Stiefvater eines Stiefkindes, Vater in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, Pflegevater für ein Pflegekind oder nur biologischer Samenspender." - (de.wikipedia.org 30.11.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Hagemeister, Karl: Bildnis des Vaters, um 1869Zeugnisse Secunda, Obertertiana Siegmund Weil 1870-1871An die Königliche Polizeiverwaltung Aschaffenburg, 1889Zum GerichtNeujahrswunsch für den Vater Adrian BlechenPortraitrelief August Manthe
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