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Wahl

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Abgeordnete (z. B. bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte u. ä. hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung.

Objekte und Visualisierungen

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USPD-Plakat, 1920Dein Ja der Verfassung (1968)Ansichtskarte "Zwischenhandels-Zuschläge auf Landwirtschaftliche Produkte in Berlin"Ansichtskarte "Durchschnittlicher Jahresverbrauch d. deutschen Volkes in Fleisch"Wahlurne und Sammelbecher aus Nauen
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