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Arbeitszeugnis

"Ein Arbeitszeugnis (in Österreich und im öffentlichen Dienst in Deutschland Dienstzeugnis) ist eine vom Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ausgestellte Urkunde über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer (§ 630 BGB).

Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich zwischen zwei und drei Millionen Arbeitszeugnisse erstellt.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstreckt sich darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis (§ 109 Abs. 1 GewO, § 16 BBiG)." - (Wikipedia (de) 01.03.2020)

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Beurteilung durch den BetriebArbeitszeugnis für Siegmund Weil 1877Arbeitszeugnis für Else Weil, Nachlassverwaltung Guttmann 10. Januar 1936Arbeitszeugnis, 1935Lehrbrief der Schneiderinnung
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