museum-digitalbrandenburg
STRG + Y
de

Unfallversicherung

"Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.

Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung." - (de.wikipedia.org 04.02.2024)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Unfall-Betriebskontrollbuch, Baruther Glashüttenwerke 1938Akte IV 13
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]