Die Staatskanzlei ist die Behörde des Ministerpräsidenten. Er bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm die Staatskanzlei zur Verfügung, die von der Chefin der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei ist die Regierungszentrale der Landesregierung, sie steuert und koordiniert die Landespolitik. Sie entwickelt Strategien für zentrale Vorhaben der Landesregierung und ist verantwortlich für die Gesamtdarstellung gegenüber der Öffentlichkeit.
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