"Die Person ihrerseits ist ein Enkelkind dieser Großeltern, zwischen ihnen liegt ein Abstand von 2 Generationen (kenntlich gemacht durch die Vorsilbe Groß-). Rechtlich gesehen sind Großeltern Verwandte ...
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zweiten Grades (zwei „vermittelnde Geburten“). Sobald eine Person eigene Kinder und Kindeskinder (Enkel) hat, ist sie selber ein Großelternteil. Die Großeltern werden in vater- und in mutterseitig unterschieden (patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft).
Alle Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel einer Person sind in direkter, „gerader Linie“ miteinander verwandt, weil die einen von den anderen biologisch abstammen (Blutsverwandtschaft), oder weil sie rechtlich anerkannt wurden (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach fremder Eizellspende). Alle Geschwister der Vorfahren sowie eigene Brüder und Schwestern wären Seitenverwandte (kollateral), weil die Person nicht von ihnen abstammt." - (de.wikipedia.org 30.11.2019)