"Freiherr ist ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, der in Österreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand. Der Freiherr gehört damit zum titulierten Adel wie ...
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auch Graf, Fürst und Herzog, im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug." - (de.wikipedia.org 08.08.2021)