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Tariftafel zur Erhebung des Brückenzolls, 1827

Heimathaus Prieros Außenbereich des Museums [001]
Tariftafel zur Erhebung des Brückenzolls (Heimathaus Prieros CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Heimathaus Prieros / Heike Nedo (CC BY-NC-SA)
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Beschreibung

Diese Brückenzoll-Tafel stammt von einem wichtigen Übergang über die Dahme an der Grenze vom Teltow (Mark Brandenburg) zur Herrschaft Beeskow-Storkow. Sie befand sich wohl bis zum Bau der neuen Betonbrücke und dem Abriss des daneben befindlichen Brückenkruges an diesem befestigt und hängt seitdem an der Außenwand der Heimatstube Prieros als deren größtes Exponat neben dem schönen Büdnerhaus unter hohem Schilfdach, welches das letzte dieser im 18. und frühen 19. Jahrhundert noch überall hier anzutreffenden alten Wohnhäuser ist.

Der Ort an der Brücke hieß seit seiner Einrichtung 1736 durch König Friedrich Wilhelm I. (Soldatenkönig) Prierosbrück und der Inhaber des Kruges hatte über Jahrhunderte bis 1934 auch das Recht, den Brückenzoll zu erheben. Diese Tafel verkündete für Jedermann, der hier die Dahme überquerte, welchen Pflichten er sich zu unterwerfen hatte.

Man schaue sich auch die Liste der Personen an, die von dem Brückenzoll befreit sind. Es sind genau diejenigen, die ihn dank ihrer hohen Einkünfte am leichtesten bezahlen konnten: Die königlichen und prinzlichen Hohheiten sowie die Beamten in königlichen und auf der anderen Seite in Diensten der Herrschaft Beeskow-Storkow. Reisen und Handel waren teuer.

Aufschrift wie folgt:

Tarif zur Erhebung des Brückenzolls in Prierosbrück

1. für ein Pferd vor einem Frachtwagen .......................17 Pf
2. Desgleichen vor einem Landwagen .................... .......7 Pf
3. Desgleichen zum Handel ...........................................18 Pf
4. für einen Karren.............................................................3 Pf
5. für einen Fußgänger .....................................................3 Pf
6. für ein stück Rindvieh welches nach Berlin
oder der umliegenden Gegend paßiert ....... ...............7 Pf
7. für ein Schwein desgleichen ........................................3 Pf
8. für ein Schaf desgleichen .................. ..........................3 Pf
9. für 100 Gänse ........................................ .....................25 Pf
10. für einen beladenen Kahn bei Prierosbrück .............13 Pf
und bei Neubrück .............13 Pf
Von der Erhebung des Brückenzolls sind frei
1. Die königlichen und prinzlichen Herrschaften und der Suite
2. königliche Militär-Personen welche im deutschen Dienst sind
3. alle Vorspannwagen welche ohne Lohn fahren
und welche Vorspann geleistet haben
4. Die herrschaftlichen Wusterhausener Beamten welche im Beeskow-Storkower Kreise wohnen
5. Die königlichen Forst-Beamten Personen und Pferde
6. Der damalige Beamte zu Storkow, sowie Personen und Amtsfuhren

Königs Wusterhausen
den 11ten Mai1827
königliches Revier und Polizeiamt

Material/Technik

Farbe auf Holz, genagelt

Maße

Länge
100 cm
Höhe
112 cm
Stückzahl
1

Sprache

Deutsch

Heimathaus Prieros

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