Die Einhaltung des Arbeitschutzes sollte in der DDR in einem Arbeitsschutzkontrollbuch überwacht werden. Darin wurden Krankheits- und Arbeitsunfälle, aber auch Schulungen und Belehrung erfasst. Das Buch sollte vierteljährlich von einer übergeordneten Leitungsperson kontrolliert und ausgewertet werden. Aus Problemen und Mängeln sollten Konsequenzen gezogen und ggf. Neuregelungen geschaffen werden.