Zugang zum Betrieb ist nur durch Mitarbeiter des Betriebes unter Vorzeigen des Betriebsausweises möglich. Wer als Besucher in den Betrieb wollte, erhielt einen Passierschein mit dem Datum des Tages. Hier mussten Anschrift sowie der gewünschte Gesprächspartner des Gastes angegeben werden. Das Betreten des Betriebes wurde ebenso wie das Verlassen uhrzeitlich festgehalten.