In einem Informationsblatt informiert die Staatliche Versicherung der DDR die Bürgerinnen und Bürger über die Auswirkungen der Währungsumstellung von DDR-Mark auf die DM im Juli 1990.
Sparguthaben von Lebensversicherungen werden danach, dem Staatsvertrag entsprechend, im Kurs 2: 1 umgewertet. Ausgenommen sind ältere Versicherungsnehmer, die bereits von der Währungsumstellung 1948 betroffen waren. Für sie gilt der Umtauschkurs 1:1. Die Staatlicher Versicherung reagiert mit dem Infoblatt offenbar auf eine Welle von Versicherungsauflösungen. Viele DDR-Bürger*innen lösten ihre Lebensversicherung vorzeitig auf und ließen sich ihre Sparbeträge auszahlen, um den 1:1-Umtauschkurs in Anspruch nehmen zu können.