Das Edict wurde 1775 von Friedrich II. erlassen: "Edict wegen schleuniger Rettung der, durch plötzliche Zufälle leblos gewordenen, im Wasser oder sonst verunglückten und für todt gehaltenen Personen." Es enthält den "Unterricht durch welche Mittel plötzlich verunglückte, todt scheinende Personen in den meisten Fällen gerettet werden können. Das Edict schließt mit der Aussage: "Damit sich auch niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge" wird es nicht nur von den Kanzeln verlesen, sondern auch in Städten und Dörfern ausgehängt. Es folgt die Unterschrift "Friderich" mit loco sigilli.