Unterlagen des Magistrats von Oderberg:
- Antrag auf Herabsetzung der Teilrente des Schlossers Paul Wedell nach § 88 Abs. 3 Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz vom 30. Juni 1900
- Entscheidung des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung: Die Teilrente wegen eines Arbeitsunfalls 1904 wird von 30 % auf 15 % herabgesetzt. Paul Wedell hatte sich eine Verletzung des rechten Mittelfingers zugezogen, die eine Blutvergiftung nach sich zog.