Die Mitarbeiterin einer HO-Gaststätte wurde anlässlich des 9. Jahrestags der DDR mit einer Prämie über 50 DM für ihre Arbeit ausgezeichnet. Die Prämie wurde zum 7. Oktober, dem „Geburtstag“ der Deutschen Demokratischen Republik, ausgezahlt. Die Zahlung ist mit der Bitte verbunden, dass die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit bei der HO-Gaststätte fortsetzt. Offenbar sollte durch die Prämienzahlung auch eine Arbeitskraftbindung erzielt werden.