Reisekarte für die Volksrepublik Polen für Hans-Peter Freimark, die "zum besuchsweisen Aufenthalt" berechtigte. Sie wurde am 01.03.1988 bestätigt, die Ausreise musste bis zum 31.03.1988 erfolgen. Das Dokument ist gestempelt vom Volkspolizei-Kreisamt Kyritz und unterschrieben. Auf der Rückseite finden sich Angaben zur Person, die Freimark besuchte.