Wenn der Absender eines gewöhnlichen oder "recommandierten" (eingeschriebenen) Briefes über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten wünscht, so muss dem Brief ein "gehörig" ausgefüllter Behändigungsschein (Zustellungsurkunde) äußerlich beigefügt und auf der Adresse vermerkt werden: "Mit Behändigungsschein". Auf der Außenseite des zusammengefalteten Behändigungsscheins (Zustellungsurkunde) ist vom Absender des Briefes die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen. Bei dem gezeigten Postbehändigungsschein handelt es sich um eine Urkunde die vom "vereideten Landbriefträger Ludwig" zugestellt wurde. Zudem prangt neben der Unterschrift des Briefträgers der Stempel der Königlich Preußischen Postexpedition Beelitz.