Der Beitritt zu den Zwangsinnungen wurde mit dem Handwerksgesetz vom 26. Juli 1897 für alle Innungen Pflicht, ein Zwang, der aber das Handwerk vor den Auswirkungen der industriellen Massenproduktion schützen sollte.
Diese Innungslade aus Weicholz diente der Schuhmacherinnung als Aufbewahrungsobjekt für Dokumente und Wertobjekte und spielte bei Zusammenkünften und Zeremonien eine besondere Rolle. Im Innern der Lade seitlich angeordnet ein aufklappbares Fach zur Aufbewahrung besonders wichtiger Dokumente. Den Schlüssel für die Lade verwahrten nur die Meister.
Der Deckel der Truhe ist dekorativ bemalt mit einem Bild des Schuhmachers Hans Sachs und der Aufschrift "Ich bin Schuhmacher und Poet dazu, Hans Sachs 1494-1576" , das Bild ist umrahmt von zwei Rosen. Die Vorderseite der Lade trägt die Aufschrift "Schuhmacher Zwangsinnung für Mittenwalde und Umgegend, gegründet 1929." Zum Schuhmachergewerk mit Sitz in MIttenwalde gehörten noch weitere elf umliegende Orte. Auf der Rückseite "Lade der Freien Schuhmacher Innung Mittenwalde anno 1865" , ein Schusterhammer und ein paar schwarze Damenschuhe. An den beiden schmalen Seiten befindet sich ein schmiedeeiserner Griff zum Tragen der Lade.