Um in der DDR auf der Bühne die eigene Musik und Kunst zu präsentieren, brauchte man eine auch „Zulassung“ genannte Auftrittsgenehmigung, welche das Ministerium für Kultur ausstellte. Die Renft-Combo oder einfach Renft, eine Musikband mit fünf Mitgliedern, besaß fünf solcher oft auch „Zulassung“ genannten Genehmigungen. Diese „Papiere“ sind gestempelt und unterzeichnet vom Abteilungsleiter im Bereich Unterhaltungskunst.
Auf den postkartengroßen und gefalteten Papier finden sich ihre Namen und Passbilder unter den Nummern XVI a bis e: Klaus Jentzsch, Jochen Hohl, Christian Kunert, Peter Gläser und Thomas Schoppe. Doch am 22.9.1975 im Kulturhaus in Leipzig, vor einem Konzert, wird Ihnen eröffnet, daß „sie nicht mehr existieren; generell diffamieren und nicht spielen werden“. Dieses eigentliche „Berufsverbot“ wurde vor allem wegen ihrer Liedtexte ausgesprochen und bedeutete das Ende ihrer Musik. „Renft"-LPs verschwinden aus den Läden, der Rundfunk spielt ihre Lieder nicht mehr, Archivbänder werden gelöscht. Einige "Renft"-Musiker werden verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und aus der DDR ausgebürgert.
Für alle Anderen und vor allem junge Nachwuchsmusiker galt bis 1989 nach wie vor: für eine Auftrittsgenehmigung musste man vor einer staatlichen Einstufungskommission das Können beweisen, damit die „musikalische Leistung“ einer Honorarstufe und einer Sparte zugeordnet werden konnten. Unterschieden wurde zwischen Berufsmusikern, Amateuren (Spielerlaubnis für Laienmusiker und nebenberuflich tätige Musiker) und Diskjockeys (im DDR-Jargon Schallplattenunterhalter genannt).
Es gibt in der Sammlung des Museums weitere Leerformulare zur Anmeldung von künstlerischen Berufen sowie als auch Veranstaltungsgenehmigungen und Abrechnungsvorlagen.