Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Weißenfels 1746 übernimmt der sächsische Kurfürst die gebiete des Fürstentums. Alte Regelungen werden nur unter Vorbehalt weitergeduldet. Hier wird 1748 die Revision aller Innungsartikel durch Kurfürst Friedrich August II. angeordent, d.h. alle Innungen mußten ihre Innungsartikel vorlegen und auf kursächsische Richtigkeit prüfen lassen.