Augustus, Herzog von Sachsen-Weißenfels, teilt im März 1667 der Stadt Jüterbog die derzeit offiziell geltenden Münzsorten mit. Andere durften auf den Märkten nicht angenommen oder in Umlauf gebracht werden. Nach Ende des Dreißigjährigen Krieges war noch viel minder- und unterwertiges Geld im Umlauf, was damit ausgeschlossen werden sollte.
Ein halbes Jahr später wurde im August 1667 im Kloster Zinna zwischen Kursachsen und Kurbrandenburg der "Zinnaische Münzfuß" beschlossen, eine einheitliche Wertgrundlage für das Geld beider Staaten.