Der Beitritt zu den Zwangsinnungen wurde mit dem Handwerksgesetz vom 26. Juli 1897 für alle Innungen Pflicht. Damit wollte man dem Wildwuchs nicht organisierter, selbstständiger Betriebe eintgegenwirken und das Handwerk von der industriellen Massenproduktion abgrenzen und damit schützen.
Auf einem Messingständer mit einem runden Fuß ist das Banner der Bäckerzwangsinnung von 1929 angebracht. Der blaue Satinstoff ist von einem goldfarbenen Kordelband umsäumt und mit drei Kordeln am unteren Rand verziert. Auf der Vorderseite auf hellem Stoff in goldfarbener Schrift "Bäckerzwangsinnung Mittenwalde und Umgd., in der Mitte das Zunftzeichen, zwei aufrecht stehende Löwen halten gemeinsam eine Brezel und jeweils ein Schwert. Die Schwerter sind durch die Brezel hindurch gekreuzt. Über der Brezel ist eine Krone, darüber der Spruch "Einigkeit macht stark".
Auf der Rückseite in goldfarbener Schrift : "Gewidmet von den Frauen der Bäckerinnung von Mittenwalde und Umgd. 5.5.1929".