Wer im Urlaub angeln wollte, kam um eine formale Anmeldung nicht umhin. Für den Zeitraum vom 9.-17.8 1985 beantragte Herr K. einen Urlauber-Wochenangelberechtigungsschein für Produktionsgewässer. Ausgestellt vom Deutschen Anglerverband, Ausschuss Templin, und dem VEB Binnenfischerei Neubrandenburg, war Herrn K. gegen Zahlung einer Gebühr von 2,50 M das Angeln im Kreis Templin gestattet. Die genauen Vorschriften zum Angeln sind umseitig auf dem Formular gedruckt.