Mit dem Landgestütsreglement 1787 wird erstmalig in Preußen eine Kennzeichnung aller zucht-tauglichen Pferde festgelegt. Dieser Brand wurde von 1949 - 1990 für Kaltblutpferde in der DDR verwendet.
Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.