1425 wird die Lübbener Schützengesellschaft erstmals erwähnt. Die Bürger der Stadt müssen sich damals selbst verteidigen. Das gemeinsame Schießen dient der Ausbildung und dem Training. Die Armbrust ist die übliche Waffe.
Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.