Das Schneiderbügeleisen mit Holzgriff (1) wurde von der Firma "ARWI" in Berlin um 1920 bis 1945 hergestellt. Betrieben wurde das Gasbügeleisen indem der Schneidereisen-Erhitzer über die Gaszufuhr erhitzt wurde. Die Temperatur konnte über die Gaszufuhr geregelt werden. Vermehrt hergestellt wurden Gasbügeleisen mit dem Ausbau des Leuchtgasnetzes bis in die 1920er Jahre, um diese Energiequelle auch beim Bügeln zu nutzen.
In dem Untersetzer des Bügeleisens (2) ist die Abkürzung "D.R.G.M." zu finden. Dieser Gebrauchsmusterschutz wurde als Schutzrecht im Kaiserreich im Zuge der zunehmenden maschinellen Produktion 1891 eingeführt und wurde so bis 1945 für eine Vielzahl von Produkten verwendet. Als weitere Angabe ist auf dem Bügeleisen die Aufschrift "Weber´s Patent 403499" zu finden.