Im Jahr 1828 ließ Gutsbesitzer Hefter, als Ersatz für eine umgestürzte Bockmühle, die Turmholländerwindmühle an der Elbe erbauen. 1867 wurde das Anwesen mit Wohn- und Stallgebäuden erweitert. Ab 1889 wurde der Restaurantbetrieb aufgenommen.
Von 1832 bis 1914 wurde Mehl produziert. Bis 1945 war nur das Ausflugslokal in Betrieb. Ab 1946 wurde das Müllerhaus als Jugendherberge und Ferienlager genutzt. 1955 wurde die Mühle als restauriertes technisches Museum an die Gemeinde Gohlis übergeben.
Vandalismus und Zerstörungen führten 1961 zur Schließung des Museums und 1973 zur Schließung der Gaststätte. Bis 1989 wechselte die Trägerschaft mehrmals. Der Zustand der Mühle besserte sich dadurch jedoch nicht, sodass die Nebengebäude alle abgerissen werden mussten. 2007 wurden die gastronomisch genutzte Windmühlenstube und die restaurierte Windmühle wieder eröffnet. [lt. Notiz Wolfgang Ochsler]
Im Bernd-Maywald-Mühlenarchiv finden sich mehrere Aufnahmen der Gohliser Turmholländerwindmühle mit teilweise unklarer Urheberschaft aus einem Zeitraum von 1975 bis 1987:
Bild MAY-swp-155 ohne Datierung zeigt eine Besonderheit der Gohliser Mühle: das innenliegende Krühwerk für die Vordrehung der Mühlenkappe auf dem Rollenkranz. MAY-swp-157 zeigt das Stellrad (Haspel) zur Drehung der Kappe per Muskelkraft; Bild -160 vom Mai 1977 und Bild -161 zeigen das Ritzel des Stellrads in Kontakt zum kleinen Kronrad auf der Welle (hier nicht zu sehen) zum Rollenkranz.
Auf den Bildern -156 + -158, -159 von 1975 ist die Mühle in ruinösem Zustand, aber immer noch Landschaftsprägend, zu sehen.
Das Farbbild vom Juni 1986 und Bild MAY-swp-163 von September 1987 (Fotografie wurde lt. rückwärtiger Beschriftung von einem Taxifahrer aus Berlin/Johannisthal aufgenommen) zeigen die Turmwindmühle ohne die tiefliegende Galerie und nur mit gusseisernem Wellkopf und Bruststücken ohne Ruten.
Bernd Maywald fotografierte im Mai 1977 auch das an der Mühle angebrachte Schild mit der Aufschrift:
"Die Gohliser Windmühle ist ein technisches Kulturdenkmal und steht unter besonderem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik! Verordnung zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kulturdenkmale vom 26.6.1952
Die Gohliser Windmühle ist nach ihrer Wiederherstellung als Mühlenmuseum der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Jede mutwillige Beschädigung wird bestraft! Eltern haften für ihre Kinder"
MAY-swp-165: Der Zeitungsausschnitt, Neues Deutschland vom 13/14.06.1981, aus dem Maywaldschen Archiv zeigt eine Abbildung der "Gohliser Windmühle, 1947. Erste FDJ-Jugendschule im Kreis Dresden"