Die Brauerei Andr. Müller ließ sich die Ausführung dieses Etiketts beim Landgericht Bremen
für die "Verfertigung von Bier" gesetzlich schützen ("Anmeldung am 9. Juni 1880, Um 12 ¾ Uhr"). Für das abgebildete Rad wurde der Markenschutz bereits zuvor beim Handelsgericht zu Bremen (Anmeldung am 1. Mai 1875, Um 11 ½ Uhr) eingetragen.
Die kreisrunde Form des Bieretiketts und dessen einfache Gestaltung erinnern noch an Fassetiketten, die bereits früher in den 1800er Jahren in Gebrauch waren. Als Lager-Bier wurden damals ein gut lagerfähiges untergäriges Bier bezeichnet.
Dem Brauereibetrieb war kein langes Leben beschieden. 1819 von Gerhard Müller gegründet, wurde dieser 1900 als Roland-Brauerei GmbH aufgegeben.