Artikel 516. Der Kettenschlepper basiert im wesentlichen auf dem Traktor, Artikel 515. Statt der Räder ist hier am identischen Grundkörper ein Raupenfahrwerk angebracht worden. Eine Anhängelast kann mitgeführt werden. Es ist nur Geradeausfahrt oder Stopp möglich. Der Auspuff ist nur lose am Motorblock eingesteckt.