"Als Patenschaft wird die freiwillige Übernahme einer Fürsorgepflicht bezeichnet. Eine Patenschaft unterscheidet sich von einer Partnerschaft (z. B. Gemeindepartnerschaft) darin, dass die beiden Teilnehmer nicht gleiche Rechte ...
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und Pflichten besitzen, sondern eine einseitige Fürsorgeaufgabe wahrgenommen wird." - (de.wikipedia.org 27.10.2021)