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1 | # König Friedrich Wilhelm III. an | 1 | # König Friedrich Wilhelm III. an P. Straube v. 26.11.1822 |
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3 | [Heimatmuseum "Alter Krug" Zossen](https://brandenburg.museum-digital.de/institution/117) | 3 | [Heimatmuseum "Alter Krug" Zossen](https://brandenburg.museum-digital.de/institution/117) |
4 | Sammlung: [Siegelbriefe und historische Briefe](https://brandenburg.museum-digital.de/collection/3931) | ||
4 | Inventarnummer: 704-002 | 5 | Inventarnummer: 704-002 |
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6 | Beschreibung | 7 | Beschreibung |
7 | Das handgeschriebene Kuvert gehört zu einem Brief des Preußenkönigs Friedrich Wilhelms III. aus dem Jahre 1822. Adressiert ist es an den Probst Straube, der die Kirchenverwaltung im Bereich | 8 | Das handgeschriebene Kuvert gehört zu einem Brief des Preußenkönigs Friedrich Wilhelms III. aus dem Jahre 1822. Adressiert ist es an den Probst Straube, der die Kirchenverwaltung im Bereich Zossen leitete. Er war der Ansprechpartner für den König in Sachen Kirchenangelegenheiten (Einteilung der Priester, Gottesdienste usw.) Ein weiteres Datum steht auf dem Kuvert, wann der Brief eingeliefert, bzw. abgestempelt wurde: 6.Dec. 1822. Die 2 Wörter darüber waren nicht entzifferbar. |
8 | Zossen und Mittenwalde hatte. Er war der Ansprechpartner für den König in Sachen Kirchenangelegenheiten (Einteilung der Prieser, Gottesdienste usw.) Es steht ein weiteres Datum auf dem Kuvert und zwar, wann der Brief eingeliefert, bzw. abgestempelt wurde: 6.Dec. 1822. Die 2 Wörter darüber waren nicht entzifferbar. | ||
9 | In dem Anschreiben des Königs geht es um die Zusendung von Rechnungen bis zum 20. Januar eines Jahres beim Prediger beim Probst / Inspektor des Kirchenbezirkes. Der Probst wiederum muss die Rechnungen bis zum 8. Februar jährlich pünktlich bei der königlichen Verwaltung abgeben. Wenn der Probst von seinen Predigern nicht rechtzeitig bedient wird, muss er Boten zu diesen senden und die Kosten dafür vom Prediger bezahlen lassen. Auch vom Probst werden Erinnerungen (heute: Mahnungen) gleich durch Postvorschuss eingezogen. Auch die Duplikate der Kirchenbücher muss der Probst im März erhalten und diese bis April an den König senden. Es sind sehr strenge Vorgaben. | 9 | In dem Anschreiben des Königs geht es um die Zusendung von Rechnungen bis zum 20. Januar eines Jahres beim Prediger beim Probst / Inspektor des Kirchenbezirkes. Der Probst wiederum muss die Rechnungen bis zum 8. Februar jährlich pünktlich bei der königlichen Verwaltung abgeben. Wenn der Probst von seinen Predigern nicht rechtzeitig bedient wird, muss er Boten zu diesen senden und die Kosten dafür vom Prediger bezahlen lassen. Auch vom Probst werden Erinnerungen (heute: Mahnungen) gleich durch Postvorschuss eingezogen. Auch die Duplikate der Kirchenbücher muss der Probst im März erhalten und diese bis April an den König senden. Es sind sehr strenge Vorgaben. |
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45 | Stand der Information: 2024-0 | 45 | Stand der Information: 2024-05-28 11:55:26 |
46 | [CC BY-NC-SA @ Heimatmuseum "Alter Krug" Zossen](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/) | 46 | [CC BY-NC-SA @ Heimatmuseum "Alter Krug" Zossen](https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/) |
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Das Heimatmuseum „Alter Krug“ entstand in einer teils dramatischen Rettungsaktion für eines der ältesten Gebäude der Stadt Zossen, die bis Anfang der...
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