Die in deutscher und kyrillischer Schrift ausgegebene Bescheinigung, berechtigte den Lokputzer Alfred Köhlert zum Besitz eines Fahrrads. Die Bescheinigung wurde am 01.06.1947 ausgestellt und war bis zum 31.12.1947 gültig.
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Die in deutscher und kyrillischer Schrift ausgegebene Bescheinigung, berechtigte den Lokputzer Alfred Köhlert zum Besitz eines Fahrrads. Die Bescheinigung wurde am 01.06.1947 ausgestellt und war bis zum 31.12.1947 gültig.
Papier
21 cm x 14,8 cm
Gisela und Hans-Peter Freimark, Gründer des Vereins Geschichte des 20. Jahrhunderts in der Prignitz e. V., eröffneten 2005 das DDR Geschichtsmuseum...
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