Die auf den 23.11.1983 datierte Ordnungsstrafverfügung fordert Freimark zur Zahlung von 100,85 Mark auf. Als Grund wird das Rollenlassen eines Handwagens vom "kircheneigenen Gelände auf die Straße" in Neustadt (Dosse) am 29.10.1983 genannt.
Im Rahmen ihrer Proteste gegen die Atomschlagübung "Dosse 83" hatten die Freimarks einen Hand- bzw. Leichenwagen mit einem Sarg beladen und mit Transparenten versehen. Geplant war, den Wagen durch den Ort zu ziehen, während der Protest jedoch schon kurz nach Verlassen des Grundstücks durch Ordnungskräfte beendet wurde.
Hans-Peter Freimark legte Einspruch gegen die Verfügung ein und konnte dessen Einstellung wegen nicht fristgemäßer Bearbeitung erreichen.
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