Der am 09.12.1983 in Oranienburg mit Poststempel versehene Briefumschlag enthielt die Ordnungsstrafverfügung selbst sowie den Zahlschein. Links unten auf dem Umschlag ist mit einem Stempel der Zahlungsempfänger, der Bereich IV der BDVP Potsdam in Oranienburg, angegeben.
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